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CNDCEC - Consiglio Nazionale dei Dottori Commercialisti e degli Esperti Contabili
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Montag, 6. September 2010
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Über uns


Der Beruf des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters zählt zu den traditionsreichsten Freien Berufen in Italien. Obschon eine formalrechtliche Struktur erst seit weniger als einem Jahrhundert vorliegt, reichen die Ursprünge doch bis zur Gründung der ersten Betrieben überhaupt zurück. So kann der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater durchaus als der direkte und qualifizierteste Nachfolger der ersten Berater in Fragen der Wirtschaft und Rechnungslegung - des "Rationator" und des "Magister Rationalis" - gelten. Die Ursprünge des gegenwärtigen Berufsbildes gehen jedoch auf das Jahr 1911 zurück, als der erste gesamtstaatliche Kongreß der "Dottori in scienze commerciali" abgehalten und das erste Berufsverzeichnis eingerichtet wurde; die juristische Definition des Berufsbildes eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters erfolgte dann 1924. Im Jahr 1953 schließlich wurde die Berufspraxis durch die Etablierung der Berufsordnung einer verbindlichen Regelung zugeführt. Dieses Regularium brachte nicht nur eine Novellierung der Kammerordnung mit sich, sondern definiert auch das Berufsbild und den Wirkungs- und Tätigkeitsbereich der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Auf der Grundlage der Berufsordnung erstreckt sich die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auf die Beratung in handels-, gesellschaftsrechtlichen und vertragsrechtlichen Angelegenheiten, in betriebswirtschaftlichen, finanziellen und steuerrechtlichen Fragen und im Bereich der Rechnungslegung und Bilanzierung. Schwerpunkte der Berufstätigkeit sind somit:

  1. Verwaltung und Liquidierung von Betrieben, Vermögensmassen und Gütern;
  2. Gutachten und Beratungen;
  3. Inspektionen und Prüfungen;
  4. Beratung im Bereich des Gesellschafts- und Vertragsrechts;
  5. Betreuung von Gesellschaften und Konzernen und wirtschaftsrechtliche Beratung;
  6. Prüfung von Jahresabschlüssen und sämtlicher Unterlagen der Rechnungslegung von Unternehmen;
  7. Bearbeitung und Liquidierung von Schadensfällen;
  8. Ausübung des Amtes eines Aufsichtsrates und Rechnungsprüfers in Gesellschaften und Körperschaften.

Die letztgenannte Funktion ist auch im Hinblick auf die Neuregelung der Zulassungskriterien für Rechnungsprüfer relevant (D.Lgs. Nr. 88/1992, welches die VIII. EU-Richtlinie umsetzt). Mit besagtem Dekret wurde das Verzeichnis der Rechnungsprüfer eingerichtet, wobei der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater diese Funktion durch seine berufsspezifischen Kenntnisse kongenial kann.
In der Praxis ist die Berufstätigkeit der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater jedoch noch komplexer, als es die Berufsordnung vorgesehen hatte; dies erklärt sich aus der Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung, der zunehmenden Industrialisierung, der Novellierung des Gesellschaftsrechtes infolge der Umsetzung der verschiedenen EU-Richtlinien und schließlich durch die unermüdliche Tätigkeit des Gesetzgebers, die das Steuerrecht zusehends anspruchsvoller und komplizierter werden läßt. Um also dieser Vielfalt an Anforderungen gerecht werden zu können, muß der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nicht nur in mannigfaltigen Fachbereichen beschlagen sein, sondern sich auch kontinuierlich weiterbilden.
Die hohe Kompetenz, über die der Wirtschaftsberater in so unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen verfügen muß, erfordert denn auch besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die der angehende Freiberufler bereits vor dem Eintritt in die Berufspraxis nachweisen muß. Aus gutem Grund ist deshalb die Ablegung einer Staatsprüfung und die Eintragung ins Berufsverzeichnis erforderlich, um den Beruf eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters ausüben zu können.
Die Zulassung zur Staatsprüfung wird durch das Gesetz Nr. 206/1992 geregelt, das einen Hochschulabschluß in Wirtschaftswissenschaften sowie die Ablegung eines dreijährigen Berufspraktikums bei einem Mitglied der Berufskammer als Grundvoraussetzungen festlegt. Die Berufsausübung selbst ist durch Bestimmungen geregelt, die im Interesse und zum Schutz des öffentlichen Glaubens die Einhaltung höchstmöglicher Standards an Korrektheit und Kompetenz gewährleisten, und unterliegt der Aufsicht des Justizministeriums.
Die territoriale Verwaltung des Berufsstandes ist dagegen Sache der einzelnen Berufskammern, deren Zuständigkeitsbereich jenem der Gerichtsbezirke entspricht; gegenwärtig gibt es 125 Kammern mit insgesamt 45.000 Eingetragenen. Jeder Kammer steht ein Ausschuß vor, der sich aus den gewählten Vertretern der Mitglieder zusammensetzt. Die Kammer verfügen über weitreichende Befugnisse organisatorischer und disziplinarischer Natur, wodurch die Professionalität und Korrektheit der Mitglieder gewährleistet wird, reichen doch die Sanktionen bis hin zum Ausschluß aus der Kammer. Die gesamtstaatliche Kammer mit Sitz in Rom setzt sich aus Vertretern zusammen, die von den lokalen Kammer gewählt werden; sie ist für die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im gesamten Staatsgebiet zuständig, beaufsichtigt das Wirken der lokalen Kammern und gewährleistet die korrekte Berufsausübung.
Der konstanten Weiterbildung der Wirtschaftberater und der Optimierung ihrer beruflichen Kompetenz gilt eine Reihe von Initiativen auf lokaler Ebene, so etwa die Bildung von Forschungsgruppen und Studienausschüssen, die ihre Erkenntnisse regelmäßig veröffentlichen. Auch die gesamtstaatliche Kammer leistet einen entscheidenden Beitrag zur Forschungs- und Weiterbildungstätigkeit, indem die Aktivitäten der lokalen Kammern koordiniert und nationale Kommissionen einberufen werden, welche unter anderem die berufsethischen Standards und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Rechnungsprüfung definieren. Die entsprechenden Veröffentlichungen werden an die Kammermitgliedern ausgegeben und von diesen in ihrer freiberuflichen Tätigkeit umgesetzt, die vor allem im Interesse folgender Zielgruppen ausgeübt wird:

Die Interaktion mit den Privatpersonen umfaßt vornehmlich die Beratung in Fragen des Steuer- und Vertragsrechts sowie in wirtschaftlich-finanziellen und in handelsrechtlichen Angelegenheiten. Im Auftrag der betreuten Unternehmen erbringen die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zunehmend differenzierte Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Finanzplanung und des Controllings, der Verwaltung und Rechnungslegung, der Wirtschaftsprüfung und der Beratung in handels- und steuerrechtlichen Fragen. Ebenso relevant sind jedoch auch die Leistungen im Bereich der Betriebsbewertung und der außerordentlichen Geschäftsfälle. Die Interaktion mit öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen vollzieht sich hauptsächlich in der Beratung und Prüfung im Hinblick auf Projektkalkulation, Verwaltung, Finanzplanung, Wirtschaftprüfung sowie Aus- und Weiterbildung.
Die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist jedoch in vielen Fällen auch dem öffentlichen Interesse und dem Gemeinwohl direkt verpflichtet: durch Gutachten in zivil- und strafrechtlichen Verfahren, betriebswirtschaftliche Expertisen und auch in der Tätigkeit als Masse- und Vergleichsverwalter oder als Liquidator. Die wesentlichen Merkmale der genannten Aktivitäten sind in der Folge kurz dargelegt.
Die Grundzüge des Berufes eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters können somit wie folgt zusammengefaßt werden:

* Bedeutung der Berufskammern. Durch die Führung des Berufsverzeichnisses gewährleistet die Berufskammer die Einhaltung der Voraussetzungen zur Berufsausübung (Hochschulabschluß, Praktikum, Staatsprüfung);
* Kompetenz und Professionalität. Die anspruchsvollen Zulassungskriterien und die beständige Weiterbildung gewährleisten ein Höchstmaß an Kompetenz in allen Bereichen der freiberuflichen Tätigkeit;
* Berufsgeheimnis. Es verpflichtet den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu uneingeschränkter Diskretion und Verschwiegenheit, gilt jedoch nur für Freiberufler, die ins Berufsverzeichnis der Kammer eingetragen sind. Zuwiderhandlungen werden vom Gesetz bestraft;
* Allgemeinwohl. Die Berufskammern gewährleisten die Korrektheit der Berufsausübung im Interesse der Kunden und aller Drittpersonen, mit denen der Wirtschaftsberater im Rahmen seiner Tätigkeit interagiert;
* Disziplin. Die Berufskammer wacht über ihre Mitglieder und setzt bei Verletzungen der Standesregeln die geeigneten disziplinarischen Maßnahmen.