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CNDCEC - Consiglio Nazionale dei Dottori Commercialisti e degli Esperti Contabili
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Dienstag, 7. Februar 2012
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Institutioneller Bereich


Auch die Interaktion zwischen Wirtschaftsberater und Privatpersonen berührt unterschiedlichste Fachbereiche. Zu den Wichtigsten zählen:
  1. Vertragsrecht;
  2. Steuerrecht;
  3. Wirtschafts- und Finanzberatung;
  4. Handelsrecht.
Die vertragsrechtliche Beratung umfaßt nicht nur den Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern auch eine Vielzahl von weiteren Vertragstypen (so etwa Miet- und Pachtverträge, stille Beteiligungen, Gesellschaftsverträge u.a.). Die Kompetenz und Erfahrung des Wirtschaftsberaters in Rechts- und Steuerfragen ermöglicht eine vorteilhafte Lösung von Erb- und Vermögensangelegenheiten.

Im Bereich des Steuerrechts berät der Freiberufler den Privatkunden im Zusammenhang mit Steuererklärungen, lokalen Abgaben und indirekten Steuern und vertritt ihn in Steuerstreitfällen.

Die Wirtschafts- und Finanzberatung durch den Freiberufler beinhaltet eine individuelle Betreuung in Vermögensfragen; der Wirtschaftsberater entwickelt maßgeschneiderte Strategien und empfiehlt auf der Grundlage seiner umfangreichen Kenntnis auch der ausländischen Finanzmärkte die je nach Vermögen und Neigung optimale Investitionsstruktur. Des weiteren verwaltet er Vermögensmassen und Beteiligungen.

In Fragen des Handelsrechts schließlich arbeitet der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eng mit dem Rechtsanwalt zusammen und verfaßt Gutachten für Gerichts- und Schlichtungsverfahren.nali.