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CNDCEC - Consiglio Nazionale dei Dottori Commercialisti e degli Esperti Contabili
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Dienstag, 7. Februar 2012
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UNTERNEHMENSBERATUNG


Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind durch ihr fundiertes Wissen, ihren Erfahrungsschatz und ihre managementorientierte Denkweise der kongeniale Partner für den Unternehmer. Die Vielzahl der Interaktionen umfaßt den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens, und zwar:

  1. Entstehung ;
  2. Wirtschaftliche Tätigkeit;
  3. Auflösung.

ENTSTEHUNG DES UNTERNEHMENS


Bereits vor der formellen Gründung eines Unternehmens prüft der Wirtschaftsberater die Rentabilität und die finanzielle Umsetzbarkeit des Projekts. Durch adäquate Strategiepläne (Investitionsplanung, Wirtschafts- und Finanzplanung) und eine Kosten-Nutzen-Rechnung wird eine sorgfältige Analyse und Evaluation der verschiedenen Alternativen möglich, wobei dem steuerrechtlichen Aspekt besondere Aufmerksamkeit gilt.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die detaillierte Kenntnis der gesellschafts- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen, um die geeignete Rechtsform und Organisationsstruktur für das Unternehmensprojekt bestimmen zu können. In diesem Stadium wird der Wirtschaftsberater auch bei der Ausarbeitung jener Schriftstücke beratend tätig, mit welchen die Gründung des Unternehmens gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen vollzogen wird (Gründungsakt, Eintragung im Handelsregister und weitere Formpflichten) bzw. die Beziehungen der Gesellschafter untereinander geregelt werden (Satzungen, Nebenabreden).
Auf der Verwaltungsebene trägt die Kompetenz des Wirtschaftsberaters dazu bei, eine unter organisatorischen und personellen Gesichtspunkten effiziente Unternehmensstruktur zu wählen und ein Informationssystem zu etablieren, das den betrieblichen Datenstrom wirksam und zeitgerecht verarbeiten kann.

WIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT


Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater begleitet die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens in verschiedensten Bereichen:

  1. Finanzplanung;
  2. Steuerrecht;
  3. Gesellschaftsrecht;
  4. Verwaltung und Rechnungslegung;
  5. Buchprüfung;
  6. Betriebsbewertung;
  7. Außerordentliche Geschäftsfälle;
  8. Vereinbarungen und Nebenabreden unter den Gesellschaftern.

Im Hinblick auf die Finanzplanung ist der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit seiner Kompetenz und Erfahrung der kongeniale Partner für den Unternehmer. Eine angemessene Budgetierung und die Bewertung alternativer Instrumente sind heute mehr denn je unabdingbare Voraussetzungen, um eine optimale Auswahl der Finanzierungsmittel zu treffen und ein effizientes Diagnose- und Kontrollsystem für die betriebliche Finanzstruktur zu etablieren.Von grundlegender Bedeutung ist auch eine fachmännische Beratung bei Kapitalerhöhungen sowie im Hinblick auf die Beziehungen zu den Banken und auf das öffentliche Beitragswesen. Schließlich stellt der Wirtschaftprüfer und Steuerberater auch bei einem geplanten Börsengang einen kongenialen Ansprechpartner dar.
Nicht minder vielfältig ist die Beratung, die der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Fragen des Steuerrechts, leisten kann. Zu der traditionellen Serviceleistungen - Steuererklärungen, Beratung und Tax-planning - gesellt sich auch die Vertretung in Steuerstreitfällen und - heute mehr denn je - die Beratung in Angelegenheiten des internationalen Steuerrechts.
Im Bereich der Bilanzierung und des Gesellschaftsrechts leistet der Wirtschaftsberater nicht nur in der Ausarbeitung des Jahresabschlusses unter Beachtung der handelsrechtlichen Grundsätze und Bestimmungen einen wesentlichen Beitrag, sondern auch bei besonders komplexen und heiklen Geschäftsfällen (An- und Verkäufe von Beteiligungen und Betrieben, Fusionen etc.) sowie zunehmend auch als Mittler oder Schiedsrichter im Rahmen von außergerichtlichen Schlichtungen. Der traditionelle Wirkungsbereich des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters ist natürlich - und dies nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse - jener der Verwaltung, Rechnungslegung und Buchprüfung.
Um in einem Unternehmen ein effizientes Informationsverarbeitungssystem zu etablieren, muß der Verwaltungsbereich angemessen strukturiert werden und folgende Aufgaben erfüllen können:

  1. Buchführung, Bilanzierung und Erstellung von regelmäßigen Analysen und Berichten;
  2. Interne Revision unter Beachtung der Grundsätze ordentlicher Buchführung und Rechnungsprüfung;
  3. Implementierung von fortschrittlichen Systemen für das Controlling und die Finanzplanung.

In diesem Zusammenhang verfügt der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater über das erforderliche EDV-Grundwissen, um unter der Vielzahl von Buchhaltungssoftware, die am Markt angeboten wird, eine maßgeschneiderte Lösung für die unterschiedlichsten Unternehmenstypen zu definieren. Weitere Betätigungsfelder im Verwaltungsbereich sind Rechnungsprüfung und Effizienzanalysen.
Im Zusammenhang mit Betriebsbewertungen kann der Wirtschaftprüfer und Steuerberater sowohl bei der Evaluation an sich (Auswahl des geeignetsten Kriteriums, Durchführung der Bewertung) wie auch in der Verhandlungsphase und in der Durchführung der geplanten Operation (Einbringung, An- und Verkauf von Beteiligungen etc.) beratend tätig werden.
Auch im Hinblick auf außerordentliche Geschäftsfälle (Fusionen, Einbringungen, Umwandlungen, Liquidationen u.a.), welche umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Rechnungslegung und des Handelsrechts voraussetzen, ist der Wirtschaftsberater der qualifizierteste Partner für den Unternehmer, kann er doch in der Planungs- (Analyse der Rentabilität des Projekts) und Umsetzungsphase (Abwicklung der notwendigen Formalitäten, Beratung in Fragen des Steuerrechts und der Rechnungslegung) seine umfangreichen Kenntnisse einbringen.
Schließlich ist der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auch dann ein kompetenter Partner, wenn es um Nebenabreden zwischen Gesellschaftern, die Vertretung von Gesellschaftern und Schuldverschreibungsinhabern in der Hauptversammlung und um die Schlichtung von Streitfällen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern geht.

AUFLÖSUNG DES UNTERNEHMENS


Bei der Auflösung eines Unternehmens ist nicht nur die juristische Korrektheit der entsprechenden Operationen, sondern auch ihre wirtschaftliche Rentabilität ausschlaggebend.
Der kompetente Freiberufler verfügt über die notwendige Erfahrung, um im Falle von Betriebsabtretungen, Liquidierungen und auch in Insolvenzverfahren eine angemessene steuer- und handelsrechtliche Beratung zu erbringen. Nicht minder wichtig ist auch seine Tätigkeit im Rahmen von Betriebssanierungen oder der kommissarischen Führung von Unternehmen.