Im Hinblick auf die Finanzplanung ist der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit seiner Kompetenz und Erfahrung der kongeniale Partner für den Unternehmer. Eine angemessene Budgetierung und die Bewertung alternativer Instrumente sind heute mehr denn je unabdingbare Voraussetzungen, um eine optimale Auswahl der Finanzierungsmittel zu treffen und ein effizientes Diagnose- und Kontrollsystem für die betriebliche Finanzstruktur zu etablieren.Von grundlegender Bedeutung ist auch eine fachmännische Beratung bei Kapitalerhöhungen sowie im Hinblick auf die Beziehungen zu den Banken und auf das öffentliche Beitragswesen. Schließlich stellt der Wirtschaftprüfer und Steuerberater auch bei einem geplanten Börsengang einen kongenialen Ansprechpartner dar. Nicht minder vielfältig ist die Beratung, die der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Fragen des Steuerrechts, leisten kann. Zu der traditionellen Serviceleistungen - Steuererklärungen, Beratung und Tax-planning - gesellt sich auch die Vertretung in Steuerstreitfällen und - heute mehr denn je - die Beratung in Angelegenheiten des internationalen Steuerrechts.Im Bereich der Bilanzierung und des Gesellschaftsrechts leistet der Wirtschaftsberater nicht nur in der Ausarbeitung des Jahresabschlusses unter Beachtung der handelsrechtlichen Grundsätze und Bestimmungen einen wesentlichen Beitrag, sondern auch bei besonders komplexen und heiklen Geschäftsfällen (An- und Verkäufe von Beteiligungen und Betrieben, Fusionen etc.) sowie zunehmend auch als Mittler oder Schiedsrichter im Rahmen von außergerichtlichen Schlichtungen. Der traditionelle Wirkungsbereich des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters ist natürlich - und dies nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse - jener der Verwaltung, Rechnungslegung und Buchprüfung.Um in einem Unternehmen ein effizientes Informationsverarbeitungssystem zu etablieren, muß der Verwaltungsbereich angemessen strukturiert werden und folgende Aufgaben erfüllen können:
In diesem Zusammenhang verfügt der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater über das erforderliche EDV-Grundwissen, um unter der Vielzahl von Buchhaltungssoftware, die am Markt angeboten wird, eine maßgeschneiderte Lösung für die unterschiedlichsten Unternehmenstypen zu definieren. Weitere Betätigungsfelder im Verwaltungsbereich sind Rechnungsprüfung und Effizienzanalysen.Im Zusammenhang mit Betriebsbewertungen kann der Wirtschaftprüfer und Steuerberater sowohl bei der Evaluation an sich (Auswahl des geeignetsten Kriteriums, Durchführung der Bewertung) wie auch in der Verhandlungsphase und in der Durchführung der geplanten Operation (Einbringung, An- und Verkauf von Beteiligungen etc.) beratend tätig werden. Auch im Hinblick auf außerordentliche Geschäftsfälle (Fusionen, Einbringungen, Umwandlungen, Liquidationen u.a.), welche umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Rechnungslegung und des Handelsrechts voraussetzen, ist der Wirtschaftsberater der qualifizierteste Partner für den Unternehmer, kann er doch in der Planungs- (Analyse der Rentabilität des Projekts) und Umsetzungsphase (Abwicklung der notwendigen Formalitäten, Beratung in Fragen des Steuerrechts und der Rechnungslegung) seine umfangreichen Kenntnisse einbringen.Schließlich ist der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auch dann ein kompetenter Partner, wenn es um Nebenabreden zwischen Gesellschaftern, die Vertretung von Gesellschaftern und Schuldverschreibungsinhabern in der Hauptversammlung und um die Schlichtung von Streitfällen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern geht.