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CNDCEC - Consiglio Nazionale dei Dottori Commercialisti e degli Esperti Contabili
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Dienstag, 7. Februar 2012
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Institutioneller Bereich


Im Rahmen seiner Tätigkeit kann der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auch einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienteren und "wirtschaftlicheren" Führung öffentlicher Körperschaften leisten, wobei folgende Partner beraten werden:

  • Staat, Regionen, Provinzen, Gemeinden;
  • Gewerbliche und nichtgewerbliche öffentliche Körperschaften;
  • Wirtschaftsförderungsinstitute;
  • Sonderbetriebe des Staates, der Regionen, Provinzen und Gemeinden;
  • Gesellschaften mit Beteiligung der öffentlichen Hand;
  • Sanitätseinheiten;
  • Die Verwaltung der staatlichen Beteiligungen.

Die freiberufliche Beratung deckt die unterschiedlichsten Bereiche ab:

  • Projektwesen;
  • Verwaltung;
  • Controlling;
  • Revision;
  • Steuerrecht;
  • Finanzplanung, Kreditaufnahme;
  • Aus- und Weiterbildung.

Hinsichtlich des Projektwesens bewertet der Freiberufler die Machbarkeit der verschiedenen Projekte, prüft die operativen Voraussetzungen und plant die optimale Investitionsstrategie. Von grundlegender Bedeutung ist auch seine Kontroll-, Koordinations- und Integrationsfunktion während der Durchführung.

Im Verwaltungsbereich unterstützt der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die öffentlichen Organe in der Buchführung und organisiert, koordiniert und kontrolliert die internen Abläufe. Die Analyse der "Produktivität" durch geeignete Indices und Parameter vervollständigt seinen Beitrag.

Auch im Hinblick auf das Controlling vermag der Wirtschaftsberater die öffentliche Verwaltung in mannigfaltiger Art und Weise zu unterstützen:

  • Operatives Controlling, Prüfung der Effizienz- und Effektivität;
  • Kostenrechnung nach Kostenzentren;
  • Kosten-Nutzen-Analyse;
  • Cash-flow-Optimierung;
  • Budgetkontrolle;
  • Kontrolle der EDV-Projekte.

Im Hinblick auf die Revision der öffentlichen Körperschaften prüft der Wirtschaftsberater den Jahresabschluß, stellt die entsprechenden Zertifikate aus und beaufsichtigt die internen Kontrollsysteme. Der Freiberufler kann die Funktion eines Rechnungsprüfers (Art. 57, Gesetz 142/90) oder eines Aufsichtsrates wahrnehmen..

Die steuerrechtliche Beratung umfaßt die ordentliche wie die außerordentliche Geschäftsgebarung und beinhaltet auch Beistand in Steuerstreitverfahren.

Hinsichtlich der Finanzplanung und Kreditaufnahme betreut der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die öffentliche Körperschaft im Zusammenhang mit EU- und F.I.O-Darlehen sowie in den Beziehungen zu nationalen und internationalen Kreditinstituten und analysiert auch alternative Formen der Kreditaufnahme.

Nicht zuletzt kann der kompetente Freiberufler auch in der Aus- und Weiterbildung der Angestellten wie des Managements einen entscheidenden Beitrag leisten.